StAPF
Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften, kurz der StAPF, vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. Das Gremium wird satzungsgemäß auf den ZaPFen gewählt, wobei auf einer Sommer-ZaPF drei und auf einer Winter-ZaPF zwei Mitglieder für jeweils ein Jahr gewählt werden. Er besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen. Er konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen.
Mitglieder
Der StAPF besteht aktuell aus den folgenden fünf Studierenden:
In der Amtsperiode Sommer 2024 bis Sommer 2025 (Gewählt: 21.05.2024 auf dem Abschlussplenum der Sommer-ZaPF 2024 in Kiel):
- Katrin Katzenmeier
- Teresa Hasler
- Moritz Fiech
In der Amtsperiode Winter 2024 bis Winter 2025 (Gewählt: 03.11.2024 auf dem Abschlussplenum der Winter-ZaPF 2024 in Mainz):
- Amélie Mink
- Smier Brandt
Mehr Informationen und Kontakt
Mehr zum StAPF findet sich im ZaPF-Wiki unter StAPF.
Kontaktiert werden kann der StAPF unter der E-Mail Adresse stapf@zapf.in.